Zusatztermin: Videoverhandlung im gerichtlichen Verfahren am 3. Juli 2025

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit der Reform der Videoverhandlung vom 15. Juli 2024 ist das Gestattungsverfahren 
grundlegend verändert worden. 

Zum Gesetz zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit 
und den Fachgerichtsbarkeiten gibt Richter Prof. Dr. Henning Müller Auskunft und Tipps.

Hier ein Auszug einer Kundenstimme: RA G.E. aus München, 18. Juni 2025

für die sehr informative und praxisnahe Veranstaltung danke ich Ihnen sehr.
Bitte geben Sie meinen besten Dank auch an 
Herrn Prof. Dr. Müller weiter. 
Der von ihm gewährte Blick auf das Verfahren einer Videoverhandlung 
durch seine Richterbrille war zudem sehr erfrischend.“

Agenda:

  • Grundlagen und Allgemeines 
  • $$ 128a, 284 ZPO, § 110a SGG, § 102a VwGO, § 50a ArbGG
  • Gestattungsverfahren – Der Weg zur Videoverhandlung
  • Argumente zur Begründung der Gestattung
  • Einspruch gegen die Anordnung
  • Der „andere“ Ort
  • Hinweise zur technischen Infrastruktur ( Kamera, Mikrofon, etc. )
  • Testtermin und redundante Erreichbarkeit
  • videoverhandlung.de
  • Fragen und Fazit

Donnerstag, der 3. Juli 2025

15:00 Uhr – 16:00 Uhr Jetzt anmelden

Kosten:

129,00 € zzgl. MwSt. je Teilnehmer-/in inkl. Skript

Alternative Anmeldung formlos unter: akademie@simulfortes.de

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und verbleiben für heute.

mit freundlichen Grüßen

Rainer Bardtke

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