Simul Fortes informiert über:
- E-Rechnungspflicht für Anwälte ab dem 1. Januar 2025
- Webinar E-Rechnung für Anwälte
- RVG Erhöhung
- Update Dragon für DictaNet
- Hinweise anlässlich beA Störung vom 4. November 2024
Zu1) E-Rechnungspflicht für Anwälte ab 1. Januar 2025
Im März 2024 ist im Rahmen des Wachstumschancengesetzes unter anderem die verpflichtende Einführung der E-Rechnung ab dem 1. Januar 2025
beschlossen worden. Diese Pflicht besteht zunächst für die Möglichkeit elektronische Rechnungen empfangen zu können . Ab dem Jahr 2027 soll diese
Pflicht auch für Unternehmen, die im Vorjahr einen Umsatz von mindestens 800.000 € erreicht haben.
Auch Sie als Rechtsanwälte sind von dieser Neuregelung betroffen, wobei es Ausnahmeregelungen und Übergangsfristen gibt. Dennoch empfehlen wir unter anderen den Kanzleien, die Unternehmen in der Mandantschaft haben, sich mit dem Thema schnellstens zu beschäftigen und die entsprechenden organisatorischen Anpassungen in den Arbeitsprozessen vorzunehmen.
Beachten Sie bitte die Änderung der Arbeitsprozesse entsprechend in Ihrer Verfahrensdokumentation zu aktualisieren!!
Für den Fall, dass Sie zur Umsetzung weitere Informationen oder eine Prozessbegleitung wünschen, stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung.
Zu2) Webinar E-Rechnung für Anwälte
Für detaillierte Information rund um die E-Rechnungspflicht und deren Handhabung im Alltag bieten wir zu folgenden Terminen ein Kompakt-Webinar an.
Agenda:
- Was ist die E-Rechnungspflicht ?
- Was ist eine E-Rechnung ?
- Wann tritt die E-Rechnungspflicht für Anwälte in Kraft ?
- Übergangs- und Ausnahmeregelungen
- E-Rechnung vs. §10 RVG
- E-Rechnungseingang und -ausgang mit ra-micro
Mittwoch, der 18. Dezember 2024
15:00 Uhr – 16:00 Uhr Jetzt anmelden
Samstag, der 4. Januar 2025
11:00 Uhr – 12:00 Uhr Jetzt anmelden
Montag, der 6. Januar 2025
11:00 Uhr – 12:00 Uhr Jetzt anmelden
Alternative Anmeldung formlos unter: akademie@simulfortes.de
Zu3) RVG Erhöhung
Im Juni 2024 hat das Bundesministerium den Referentenentwurf zum neuen Kostenrechtänderungsgesetz veröffentlicht, der unter anderem die Erhöhung zum 1. Januar 2025 vorgesehen hat (wir berichteten ursprünglich).
Vorgesehen war, dass der Entwurf am 6. November 2024 oder am 13. November 2024 in die Kabinettssitzung kommt. Daraus resultiert und möglichweise aufgrund der aktuellen Ereignisse ist das geplante Inkrafttreten nahezu ausgeschlossen.
Wir werden Sie zeitnah informieren, sobald es zu diesem Thema signifikante Neuigkeiten gibt.
Zu4) Update Dragon für DictaNet
Aus gegebenen Anlass möchten wir an dieser Stelle darauf hinweisen, dass updateberechtigte Lizenznehmer von Dragon für DictaNet das erforderliche Update über den RMO-Store abrufen und downloaden können. Das Update wird nicht automatisch eingespielt. Aktuell steht die Version 16 zur Verfügung.
Zu5) Hinweise zur beA-Störung am 4. November 2024
Im Rückblick auf die Großstörung Anfang November 2024, bei der unter anderem und die Nutzung der Fernsignatur und die Anmeldung mit diversen Zertifikaten nicht möglich war, hier an dieser Stelle Hinweise zur Ersatzeinreichung:
- Nutzung Fernsignatur nicht möglich
Es besteht keine Pflicht zur Vorhaltung einer redundanten Signaturkarte, wie zum Beispiel von D-Trust oder DGN
- Anmeldung mit Softwarezertifikat nicht möglich
Sofern der Zugang via Softwarezertifikat nicht möglich ist, besteht möglicherweise trotzdem die Möglichkeit, sich mit der beA-Basiskarte und einem Lesegerät einzuwählen. Dieses gilt es zunächst auszuprobieren, denn erst wenn beide Möglichkeiten scheitern, tritt die Möglichkeit der Ersatzeinreichung nach §130d S.2,3 ZPO in Kraft.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen sehr gerne sowohl telefonisch unter 069-2475 426-0 oder per Mail unter akademie@simulfortes.de zur Verfügung.
Wir bedanken uns für Ihre Aufmerksamkeit und
wünschen Ihnen einen angenehmen Start in die neue Woche.
Mit freundlichen Grüßen
Rainer Bardtke