Simulfores Akademie informiert:
Sehr geehrte Damen und Herren,
in unserer heutigen Ausgabe informieren wir Sie über:
1) Neue beA-Version 3.27
2) Final Call zum Tausch der beA-Softwarezertifikate
3) Pflicht Registrierung im Meldeportal goAML (GwG)
4) Simul Fortes beA-Zertifikat
Zu 1) neue beA-Version 3.27
Voraussichtlich in der Nacht vom 24. Juni 2024 auf den 25. Juni 2024 wird von der BRAK die neue beA-Version 3.27 bereitgestellt. Für dieses Update ist keine Aktualisierung der beA-Client Security notwendig. Als wesentliche Änderung wird Nutzern der beA-App ( Android & IOS ) die Möglichkeit verschafft, Zugang zu weiteren beA-Postfächern und Unterordner zu erlangen.
Zu 2) Tausch der beA-Softwarezertifikate
Wir berichteten bereits in der jüngsten Vergangenheit, dass die „alten“ Softwarezertifikate seit November 2023 gegen „neue“ Softwarezertifikate mit einer Schlüssellänge von 3072 ausgetauscht werden können. Die Möglichkeit endet zum 30. Juni 2024, so dass ab dem 1. Juli 2024 die alten Softwarezertifikate gesperrt sein werden und Sie somit über dieses Zugangsmedium nicht mehr auf Ihr Postfach zugreifen können. Sie können das leicht selbst im Anmeldefenster der beA-Web Anwendung beA-Portal (bea-brak.de) überprüfen.




Für den Fall, dass Ihr Softwarezertifikat noch die Schlüssellänge 2048 besitzt, empfehlen wir Ihnen zügig den „Tausch“ über das Kundenportal der Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer vorzunehmen.
Link: https://zertifizierungsstelle.bnotk.de/signaturkartenbestellung/login/bea
Für den Fall, dass Sie hierbei Unterstützung wünschen, informieren Sie uns bitte formlos unter:
beA@simulfortes.de
Zu 3) Pflicht Registrierung im Meldeportal goAML (GwG)
Wir möchten an dieser Stelle noch einmal darauf hinweisen, dass Notare & Anwälte nach dem Geldwäschegesetz verpflichtet sind, über ein wirksames Risikomanagement zu verfügen. Das bedingt u.a. auch eine Pflicht zur Registrierung im Meldeportal goAML. Diese Frist zur Meldung endete zum 31. Dezember 2023. Für den Fall, dass Sie die Meldung noch nicht durchgeführt haben, empfehlen wir Ihnen zu überprüfen, ob Sie aufgrund Ihrer Tätigkeit „Kataloggeschäfte“ meldepflichtig sind und für den Fall, dass Sie es sind, die Meldung schnellstens zu erledigen.
Registrierung unter: GoAML Home (bund.de)
Für den Fall, dass Sie hierbei Unterstützung wünschen, informieren Sie uns bitte formlos unter:
akademie@simulfortes.de
Zu 4) Simul Fortes beA-Zertifikat
Aufgrund der zahlreichen Formvorschriften, den Spielregeln im elektronischen Rechtsverkehr und der laufenden Rechtsprechung – insbesondere BGH-Entscheidungen – zu Ihren Sorgfaltspflichten, bzw. beA im Sinne einer anwaltlichen Berufspflicht, geben wir Ihnen die Möglichkeit in einem zeitlich überschaubaren Rahmen alles Wesentliche und Relevante an Wissen rund um den elektronischen Rechtsverkehr zu erhalten zu erhalten.
Wir sind seit 2015 beA-Schulungspartner der BRAK und präsentieren Ihnen nicht nur theoretisch sondern auch „live“ in der Schulungs- und Partnerumgebung. Alternativ gerne auch bei entsprechender Zugangserlaubnis individuell in Ihrem Postfach. Sie erhalten beben dem Zertifikat als Nachweis einer beA-Fortbildung , ein kompaktes Skript und als Kontrollinstrument eine Checkliste zum „Abhaken“.
Details zu den Terminen inkl. Einführungsangebot, Kosten und behandelten Themen finden Sie hier:
Wir bedanken uns für Ihre Aufmerksamkeit und verbleiben für heute
mit freundlichen Grüßen