Neues zur RVG Erhöhung 2025, beA, Individual Termine für E-Rechnung

  1. Neues zur RVG Erhöhung 2025
  2. beA
  3. Individual Termine für E-Rechnungen

Zu1) Neues zur RVG Erhöhung 2025

Mit der Pressemitteilung vom 11. Dezember 2024 hat das Bundesministerium für Justiz (BMJ) 
eine Formulierungshilfe zum KostRÄG 2025 auf seiner Homepage veröffentlicht. 
Somit könnten die Gebühren bereits im ersten Halbjahr 2025 zum 1. Mai 2025 oder 1. Juni 2025 steigen. 

Allerdings sieht die Formulierungshilfe im Bezug zum ursprünglichen Referentenentwurf
reduzierte Änderungen vor. Konkret würden die Festgebühren um 9% und die Wertgebühren
um 6% steigen.

                     Formulierungshilfe für den Gesetzentwurf

Wir werden Sie zu diesem Thema aktuell auf dem Laufenden halten.

Zu2)  beA

Das am 5. Dezember 2024 veröffentlichte Jahressteuergesetz
behandelte u.a. auch die beA-Kommunikation mit den Finanzämtern.

Die Übermittlung elektronischer Nachrichten und Dokumente an Finanzbehörden 
mit einer qualifizierten elektronischen Signatur oder über das besondere elektronische 
Behördenpostfach ist nicht zulässig, soweit für die Übermittlung ein sicheres elektronisches
Verfahren der Finanzbehörden zur Verfügung steht.

Aufgrund der Tatsache, dass mit „Elster“ ein solches Verfahren für die Übermittlung
elektronischer Dokumente zur Verfügung steht, gilt dass die Kommunikation
vom beA der Anwaltschaft keine formwirksame Einreichung darstellt und somit
nicht zulässig ist.

Zu3) Individual Termine für E-Rechnung

In Ergänzung zu unserem Webinar E-Rechnung für Anwälte möchten
wir Ihnen rund um die Jahreswende Individualtermine für Beratung und
Umsetzung anbieten.

Die Themenbeschreibung und Terminauswahl finden Sie hier:

zur Terminauswahl

Für Rückfragen stehen wir Ihnen sehr gerne 
sowohl telefonisch unter 069-2475 426-0  oder 
per Mail unter akademie@simulfortes.de zur Verfügung.

Zu guter Letzt wünschen wir Ihnen ein gesegnetes Weihnachtsfest
und einen guten Rutsch in das neue Jahr 2025.

Mit freundlichen Grüßen

Rainer Bardtke

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