- RVG Erhöhung 2025 im Bundestag beschlossen
- ra-micro Schulungen zu reduzierten Konditionen
- XJustiz-Viewer Version 7 veröffentlicht
- Anwalt muss elektronische Fristeneinträge prüfen
- Anmeldeschluss Webinar Einzelfunktionen Serie I
Zu1) RVG Erhöhung 2025 im Bundestag beschlossen
Trotz des Ampel-Aus hat die RVG-Anpassung doch noch in letzter Minute
den Bundestag vor den Neuwahlen passiert.
Am Freitag, den 31. Januar 2025, wurde in der Plenumssitzung
das Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz 2025,
kurz KostBRÄG 2025, beschlossen (BT-Drs. 20/14768).
Wenn der Bundesrat in seiner regulären Sitzung am 21. März 2025
der RVG-Anpassung zustimmt, dann würde die Anpassung am ersten Tag
des zweiten Monates nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.
Für den Fall, dass der Bundesrat das Gesetz als eilbedürftig ansieht,
ist möglicherweise auch bereits zum 14. Februar 2025 eine Beschlussfassung möglich.
Zu2) ra-micro Schulungen zu reduzierten Konditionen
In dem Zeitraum 1. Februar 2025 bis zum 31. März 2025
haben Sie die Möglichkeit eine ra-micro Schulung online
oder vor Ort zum Thema/Modul Ihrer Wahl bei der
Simul Fortes Akademie zu folgenden Konditionen zu buchen.
1,5 Std. Schulung ( bis 3 Personen ) zu 99,00 € zzgl. MwSt.
„ggfls. zzgl. Anfahrt“
Ihre Buchung inklusive Ihrem Terminwunsch
richten Sie bitte an: akademie@simulfortes.de
Zu3) XJustiz-Viewer Version 7 veröffentlicht
Immer mehr Behörden, bspw. die Bundesagentur für Arbeit (BA) einschließlich der Jobcenter
als Gemeinsame Einrichtungen (also die gesamten Rechtskreise SGB II und SGB III) und
das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) übermitteln ihre elektronische Behördenakten
als Einzel-PDF – Dateien, deren Kontext durch einen sog. xJustiz-Datensatz hergestellt wird.
Für deren Anzeige wird daher ein xJustiz-Viewer benötigt.
Die Version wurde am 16. Dezember 2024 veröffentlicht und beinhaltet bereits
die Kompatibilität zur neuen XJustiz-Version, die ab dem 30.April 2025 gültig sein wird.
Zu4) Anwalt muss elektronische Fristeneinträge prüfen
Mit dem Urteil vom 26. September 2024 ( BGH 26.9.24, III ZB 82/83 )
hat der Bundesgerichtshof noch einmal bestätigt, dass es nicht ausreichend
ist, sich nur auf den elektronischen Fristenkalender zu verlassen.
Im vorliegenden Fall hat der Mitarbeiter sowohl die richtige Aktennummer
als auch den korrekten Fristablauf in das EDV-System eingepflegt.
Jedoch aus objektiv nicht nachvollziehbaren Gründen hat das EDV-System
die Fristabläufe nicht dem zuständigen Sachbearbeiter zugeordnet.
Fazit:
Egal, wie lange die Anwaltssoftware bisher zuverlässig gearbeitet hat:
Fehler bei der Datenverarbeitung sind nie ausgeschlossen.
Der Anwalt muss die Rechtsmittelfrist ohnehin selbst prüfen,
wenn ihm die Akte zur eigenen Bearbeitung vorgelegt wird (vgl. BGH AK 24, 127).
Zu5) Anmeldeschluss Webinar Einzelfunktionen Serie I
Zu unserem Auftakt Webinar ra-micro Einzelfunktionen besteht noch die
Möglichkeit, sich bis Dienstag, den 4. Februar 2025 15:00 Uhr, anzumelden.
5. Februar 2025
10:00 Uhr – 10:30 Uhr Rechnungsvorlagen/Favoriten und QR-Code auf Rechnung
10:45 Uhr – 11:15 Uhr Behandlung der technischen Anhänge der beA-Nachrichten
11:30 Uhr – 12:00 Uhr Empfang einer E-Rechnung via Outlook und/oder Posteingang
Kosten:
29,00 € zzgl. MwSt. pro Kanzlei je Einzelfunktionsteil
69,00 € zzgl. MwSt. pro Kanzlei als Tagesteilnahme
Ihre Buchung richten Sie bitte an: akademie@simulfortes.de
Wir wünschen Ihnen einen guten Start in die neue Woche und verbleiben für heute
mit freundlichen Grüßen
Rainer Bardtke