Schriftformersatz im elektronischen Verwaltungsverfahren

Wir wünschen Ihnen ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2024
und informieren Sie heute über eine  Änderung im elektronischen
Rechtsverkehr, die bereits seit dem 1. Januar 2024 gültig ist.

Die Formvorschriften für das elektronische Verwaltungsfahren
– insbesondere das Widerspruchsverfahren – haben sich geändert.
Auch dort besteht nun seit dem 1. Januar 2024 eine Privilegierung
des beA (§ 3a Abs. 3 Nr. 2 VwVfG, § 36a Abs. 3 Nr. 2 SGB I).

Konkret, bzw. inhaltlich bedeutet das, dass die Schriftform ersetzt werden kann,
wenn das elektronische Dokument von der verantwortenden Person signiert
und auf einem sicheren Übermittlungsweg übermittelt wird.

Aus diesem aktuellen Anlass haben wir das Kompakt-Webinar am 15. Januar 2024
BGH-Entscheidungen zu den anwaltlichen Sorgfaltspflichten
mit Herrn Prof. Dr. Henning Müller, Direktor des Sozialgerichtes Darmstadt,
Verantwortlicher für den Blogs ERV-Justice und Autor des e-Justice Praxishandbuches
um eine detaillierte Erläuterung und praktischen Hinweisen ergänzt.

Zusätzlich wird Versicherungsexperte Herr Thomas Eberle,
Prokurist und Mitglied der Geschäftsleitung „Freies Versicherungsbüro Ott
Spezialmakler für Rechtsanwaltskanzleien das Webinar aus der Sicht
der Haftpflichtversicherung ergänzen und Ihnen Informationen an die Hand geben,
worauf Sie im Rahmen einer möglichen Schadenregulierung zu achten haben.

Weitere Themen

BGH-Entscheid „Feierabend trotz ERV- Störung“
BGH- Entscheid zur Weitergabe der PIN
BGH-Konkretisierung zu den anwaltlichen Sorgfaltspflichten
BGH-Entscheid zum Zugang einer E-Mail auf dem Mailservers des Empfängers
Abstimmung mit dem Haftpflichtversicherer: Worauf ist zu achten ?

Zeitpunkt: Montag, 15. Januar 2024 16:00 Uhr – 17:00 Uhr

Teilnahmegebühr inkl. Skript und Teilnahmebescheinigung:
 
129,00 € zzgl. MwSt. für 1. Person je Kanzlei
79,00 € zzgl. MwSt. für 2. Person je Kanzlei
59,00 € zzgl. MwSt. für jede weitere Person je Kanzlei

Anmeldung:
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